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Verwaltungsrecht - Ausländerrecht
Informieren Sie sich bei kdp-Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Thomas Krautzig) über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie unter das deutschen Ausländerrecht fallen. Zum 1. Januar 2005 wurde das alte Ausländerrecht durch das Aufenthaltsgesetz abgelöst.
Inzwischen ist mit dem 28. August 2007 eine weitere Reform des Aufenthaltsgesetz erfolgt.
Menschen ohne deutschen Staatsangehörigkeit (ausgenommen sind die Bürger der Europäischen Union) benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet entweder einen der vier folgenden Aufenthaltstitel
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
oder sie müssen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltsnachweis während des laufenden Asylverfahrens) oder Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) sein.“
Als Bürger der Europäischen Union können Sie eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht beantragen. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte. Das Aufenthaltsgesetz (Ausländergesetz) gilt für diesen Personenkreis nicht, sie brauchen keinen Aufenthaltstitel. Nach fünfjährigem, rechtmäßigem Aufenthalt kann auf Antrag eine Daueraufenthaltsbescheinigung oder eine Daueraufenthaltskarte bezogen werden.
Viele Probleme mit Ihrer Ausländerbehörde können durch direkten Kontakt der Kanzlei kdp-Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Thomas Krautzig) mit Ihrer Ausländerbehörde schonend für alle Beteiligten gelöst. Sollte in Ihrem Verfahren eine Entscheidung durch das Gericht notwendig werden, vertritt die Kanzlei kdp-Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Thomas Krautzig) Ihre Interessen mit Nachdruck und Entschlossenheit.
Die Kanzlei kdp-Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Thomas Krautzig) kann Ihnen Auskunft geben zu allen Fragen, die das Ausländerrecht betreffen.
