Kosten und Honorare
Die Honorierung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder wird frei vereinbart innerhalb der gesetzlichen Regelungen nach § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, bietet Ihnen unsere Kanzlei kdp–Rechtsanwälte eine Erstberatung für 100,00 € an.
Sozialgeldempfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen haben darüber hinaus die Möglichkeit, Beratungshilfe aus staatlichen Mitteln in Anspruch zu nehmen. Sie zahlen an den Rechtsanwalt lediglich eine Gebühr von 10,00 €. Über die Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe informieren wir Sie selbstverständlich telefonisch und kostenlos.
Wir geben Ihnen gerne vor einer Beratung Auskunft über anfallende Kosten.
