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Verwaltungsrecht - Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet, in welchem Sie der Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes bedürfen. Das Sozialrecht umfasst einerseits die Rechtsgebiete des Sozialversicherungsrechts (Arbeitslosengeld 1, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung) andererseits die des Sozialverwaltungsrechts (bspw. Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Schwerbehinderung, Kindergeld, Elterngeld und BaföG).
In der heutigen Zeit gibt es vielfältige Situationen und rechtliche Fragestellungen, in denen Sie mit dem Gesamtbereich des Sozialrechts konfrontiert sein können. Deshalb sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, der seinen Schwerpunkt im Sozialrecht hat.
rechtsanwaltliche Hilfe sollten Sie z.B. in Anspruch nehmen bei Problemen bei:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) wegen unverschuldeter oder verschuldeter Arbeitslosigkeit
- Rückforderung von Sozialhilfe durch die Behörden
- Alters- und Erwerbsminderungsrente
- Arbeitsunfälle, die Ihr Leben nachhaltig verändern bzw. beeinträchtigen können und gegebenenfalls Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründen
- Feststellung und Anerkennung von Berufskrankheiten und die entsprechenden Leistungen
- Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung oder die Ablehnung von Vergünstigungen aufgrund von Schwerbehinderung
- Bestehen/Nichtbestehen von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung
- usw ...
Des Weiteren erfolgt die rechtsanwaltliche Beratung und das Erstellen von Widersprüchen im Rahmen der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens für den Fall, dass die Behörde eine begehrte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt hat.
Verweigert die Behörde die Leistung beispielsweise im Wege eines Widerspruchsbescheides steht die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen an. Auch hier bedürfen Sie der Hilfe eines im Sozialrecht versierten Rechtsanwaltes.
In Ausnahmefällen insbesondere dann, wenn eine Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, besteht die Möglichkeit gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Für den Fall, dass die Behörde über den Antrag auf eine Leistung innerhalb von sechs Monaten sowie über den Widerspruch gegen einen Bescheid innerhalb von drei Monaten nicht entscheidet, kann die Untätigkeitsklage erhoben werden.
