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Auch völlig schuldlos kann es Ihnen passieren, Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Auch einzelne Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Als Beschuldigter haben Sie verschiedenste Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten.

Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen. Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar! Auch darf es weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden.

Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Vernehmung anwesend sein.

Dem Rechtsanwalt steht unter den Voraussetzungen des § 147 StPO ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht zu. Ein erfahrender Rechtsanwalt wird für Sie eine inhaltliche Erklärung erst abgeben, sobald er sich umfassend mit dem Akteninhalt auseinandergesetzt hat.

Durch unsere Kanzlei kdp - Rechtsanwälte werden im Strafrecht überwiegend Mandate aus dem

bearbeitet.

Darüber hinaus werden Mandanten betreut, die sich gegenwärtig in Untersuchungshaft befinden.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden wir für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig.

Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit Ihre umfassende Interessenswahrnehmung gewährleistet ist. Im Ermittlungsverfahren sind die Einflussmöglichkeiten eines Rechtsanwaltes besonders groß.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist bereits seit Jahren erfolgreich als Strafverteidiger tätig.

Kontakt

Krautzig | Dietrich | Partner
Rechtsanwälte Berlin

Berliner Straße 11
13187 Berlin-Pankow
Tel.: 030 / 49 50 09 40

auskunft@kdp-recht.de
www.kdp-rechtsanwalt-berlin.de

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