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Strafrecht - Untersuchungshaft
Durch unsere Kanzlei kdp – Rechtsanwälte werden Mandanten betreut, die sich in Untersuchungshaft befinden.
Eine unerwartete Verhaftung stellt einen erheblichen Eingriff dar. Für den Betroffenen, für Angehörige und Freunde stellt sich zunächst die Frage, was nun passiert. Von der Polizei erhalten Angehörige regelmäßig nur die Mitteilung, dass jemand verhaftet wurde. Eine Kontaktmöglichkeit besteht zunächst nicht.
Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, zeitnah Kontakt mit dem Beschuldigten aufzunehmen.
Dieser erste Kontakt ist häufig für den Beschuldigten sehr wichtig, da er nun weiß, dass sich ein Rechtsanwalt professionell um sein Anliegen kümmert.
Wie im gesamten Strafrecht gilt, dass eine Aussage des Verhafteten vor der Polizei oder dem Ermittlungsrichter nur nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt erfolgen sollte. Eine kurzzeitige Erleichterung aufgrund der Aussage verliert stark an Bedeutung, wenn man aufgrund dieser Aussage später zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wird.
Die Untersuchungshaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Nicht jeder Beschuldigte einer Straftat darf in Untersuchungshaft genommen werden. Ein Rechtsanwalt wird deshalb zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft vorliegen. Um ihm diese Arbeit zu ermöglichen, ist dem Rechtsanwalt hierfür regelmäßig umfassende Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zu gewähren.
Im Rahmen der Untersuchungshaft gibt es verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten. Grundsätzlich sollte zunächst ein Antrag auf mündliche Haftprüfung gestellt werden. Nach einem Antrag auf Haftprüfung muss das Gericht innerhalb von 14 Tagen einen Anhörungstermin ansetzen, in welchem entschieden wird, ob der Haftbefehl aufgehoben wird. Für den Rechtsanwalt bietet sich hier meistens das erste Mal die Möglichkeit, die Strafverfolgungsbehörden auf Umstände hinzuweisen, die bisher übersehen wurden.
Sollte die Aufhebung des Haftbefehls nicht in Betracht kommen, lässt sich regelmäßig eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls mit Auflagen erreichen. Hierbei ist z.B. möglich, dass der Betroffene eine Kaution zahlt oder sich mehrmals in der Woche auf seinem Polizeiabschnitt meldet.
Sollte das Gericht auch von einer Außervollzugsetzung keinen Gebrauch machen, greift das sogenannte Beschleunigungsgebot. Haftsachen müssen durch die Strafverfolgungsbehörden besonders schnell bearbeitet werden. Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es insbesondere darauf zu achten, dass die Ermittlungen zeitnah erfolgen. Erfahrungen zeigen, dass nicht anwaltlich vertretene Mandanten regelmäßig länger in Untersuchungshaft sitzen.
Sollten Sie oder ein Verwandter / Bekannter verhaftet worden sein, nehmen sie möglichst zeitnah Kontakt mit unserer Kanzlei kdp - Rechtsanwälte auf.
