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Zivilrecht - Verkehrsrecht
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, ist es erforderlich, so früh wie möglich einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt um Rat zu fragen.
Geschädigte eines Unfalls, die für die Schadensregulierung einen Rechtsanwalt beauftragen, erzielen regelmäßig nicht nur eine schnellere, sondern auch eine deutlich höhere Entschädigung als Geschädigte, die ihren Schaden ohne Rechtsanwalt selber geltend machen.
Die Schadensregulierung der gegnerische Versicherung erfolgt nicht in Ihrem Interesse, sondern unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses der gegnerischen Haftpflichtversicherung, den an Sie auszuzahlenden Betrag so gering wie möglich zu halten.
Besondere Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Ihre Haftpflichtversicherung anbietet, sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Ihre Haftpflichtversicherung wird es regelmäßig unterlassen, Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen. Dies liegt daran, dass die Haftpflichtversicherer intern auf einen Katalog zurückgreifen, in welchem abstrakt bestimmte Schadensquoten festgelegt wurden. Durch diese Vereinbarung wollen die Haftpflichtversicherer wechselseitig Kosten einsparen. Die Umstände des Einzelfalls werden bei der Bestimmung der Schadensquote nicht berücksichtigt.
Ebenfalls sollten Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihnen von Ihrer Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung empfohlen wurde. Regelmäßig schließen Versicherungen besondere Vereinbarungen mit Rechtsanwälten ab. Bei einem von Ihrer Versicherung empfohlenen Rechtsanwalt besteht die Gefahr, dass dieser nicht nur Ihre Interessen, sondern auch die Ihrer Versicherung bei Entscheidungen berücksichtigt. Das Interesse Ihrer Versicherung besteht darin, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wir berücksichtigen bei der Schadensabwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausschließlich Ihre Interessen.
kdp-Rechtsanwälte berät Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen, wie z.B.:
• Erstattung der Reparaturkosten (auch ohne Durchführung der Reparatur)
- Sachverständigenkosten
- Ersatz der Wertminderung ihres Fahrzeugs
- Mietwagenkosten bzw. Nutzungsentschädigung
- Kostenpauschale
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführensschaden
- Standgeld
- Ab- und Anmeldekosten usw.
Um eine sachgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, nehmen wir für Sie Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte. Ohne Rechtsanwalt sind Sie dazu nicht berechtigt. Nach erfolgter Akteneinsicht können wir entscheiden, ob wir den Unfallschaden in vollem Umfang oder nur teilweise bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Wenn der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat, sind die durch unsere Tätigkeit entstehenden Anwaltskosten Teil des Unfallschadens und müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Es entstehen Ihnen dann durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes keine Kosten.
Neben der Verfolgung Ihrer zivilrechtlichen Interessen bei Verkehrsunfällen übernimmt unsere Kanzlei kdp - Rechtsanwälte ebenfalls die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
[ Verkehrsstrafrecht ]
Unsere Kanzlei kdp – Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der:
- Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Verkehrsunfällen
- Hilfe bei der Auswahl von Sachverständigen, Gutachtern, Ärzten
- Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Konsequenzen
- Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Konsequenzen
- Beratung im Hinblick auf eine Sperrfristverkürzung bei Fahrerlaubnisentzug
- Beratung und Vertretung bei Führerschein– bzw. Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Beratung bei Eintragungen im Verkehrszentralregister
- Beratung für die Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- Beratung bei Punkteabbau
- Verteidigung in Bußgeldsachen
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, insbesondere Trunkenheitsfahrten, Unfallfluchten, verkehrsbedingte Körperverletzungen und fahrlässige Tötungen
